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Rauchmelderpflicht im Neubau

In allen Bundesländern gilt inzwischen eine Rauchmelderpflicht. Das heißt, dass in vorgeschriebenen Wohnräumen jedes Hauses Rauchmelder angebracht werden müssen. Die genauen Vorschriften finden sich in der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes. Für alle Bundesländer gilt, dass in jedem Schlafzimmer, Kinderzimmer und in Fluren, die als Fluchtwege genutzt werden sollen, Rauchmelder angebracht werden sollen. Dabei zählen auch Treppenräume eines Einfamilienhauses und Durchgangszimmer als Flur. In Berlin und Brandenburg erstreckt sich die Rauchmelderpflicht zudem auf das Wohnzimmer. Was es bei der Rauchmelderpflicht im Neubau alles zu beachten gilt, erklärt Ihnen dieser Artikel.

Ist der Bauträger, Bauherr oder Eigentümer verantwortlich?

Generell ist der Eigentümer nach dem Grundbuch für die Erfüllung der Rauchmelderpflicht verantwortlich – sowohl für bewohnte, als auch für leerstehende Häuser und Wohnungen. Dabei gilt, dass bei einem Neubau der Bauherr auch der Eigentümer des Baugrundstücks ist, bis es gegebenenfalls an einen neuen Bauherren bzw. Eigentümer verkauft worden ist. Denn es muss immer der aktuelle Bauherr alle Pflichten bezogen auf das Baugrundstück erfüllen, was auch für die  Rauchmelderpflicht in einem Neubau gilt.

Doch wer trägt die Verantwortung, wenn das Haus durch einen Bauträger erstellt wird? Verantwortlich für die Rauchmelderpflicht ist der Eigentümer bei Fertigstellung des Gebäudes. Bis zum Verkauf eines Hauses bzw. einer Wohnung ist zwar oft der Bauträger auch der Bauherr. Allerdings wird das Grundeigentum meistens vor Ende der Bauarbeiten an den späteren Hauseigentümer verkauft, sodass dieser dann auch für die Installation der Rauchmelder verantwortlich ist.

Besonderheiten bei Rauchmelderpflicht in Berlin & Brandenburg

Wie bereits erwähnt, sind die Vorschriften zur Rauchmelderpflicht in den Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer geregelt. Dabei haben Berlin und Brandenburg etwas strengere Vorschriften als die anderen Bundesländer:

Rauchmelderpflicht in Berlin

Für Neubauten gilt in Berlin die Rauchmelderpflicht in privaten Wohnungen seit Januar 2017, für bestehende Wohnungen ab 2021. Alle Aufenthaltsräume außer Küchen und alle Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, müssen in Berlin jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Das schließt im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern das Wohnzimmer mit ein! Dabei müssen die Rauchwarnmelder so installiert und betrieben werden, dass sie Brandrauch frühzeitig erkennen und melden.

Rauchmelderpflicht in Brandenburg

In Neubauten und genehmigungspflichtigen Umbauten gilt in Brandenburg die Rauchmelderpflicht seit Juli 2016, für Bestandsbauten ab 2021. Dabei müssen ebenso wie in Berlin in Fluren, die als Rettungswege dienen, und allen Aufenthaltsräumen außer Küchen Rauchmelder installiert werden. Auch in Brandenburg gilt damit eine Rauchmelderpflicht im Wohnzimmer! Wie in Berlin gilt auch in Brandenburg, dass die Rauchwarnmelder derart angebracht werden müssen, dass Brandrauch früh erkannt und gemeldet werden kann.

Nur Rauchmelder nach DIN EN 14604 zugelassen

Seit 2008 dürfen in Deutschland nur noch Rauchmelder verkauft werden, die zu den Vorschriften der DIN EN 14604 passen und damit bestimmte Mindestanforderungen erfüllen:

  • Der Rauchmelder muss einen Alarmton von mindestens 85 dB/3m haben.
  • Ein stetig wiederkehrendes Warnsignal muss mindestens 30 Tage vor dem Ende der Batterielebensdauer den notwendigen Batteriewechsel anzeigen.
  • Der Rauchmelder muss einen Testknopf haben, mit dem zu jedem Zeitpunkt eine Funktionsüberprüfung durchgeführt werden kann.
  • Rauch muss von allen Seiten in den Rauchmelder eindringen können.
  • Die Raucheinlassöffnungen sollten nicht größer als 1,3 mm sein, damit keine Insekten und kein Staub in den Rauchmelder eindringen können.

Fazit: Als Eigentümer eines Neubaus an Rauchmelder denken!

Rauchmelder können Leben retten. Deshalb gibt es für Neubauten inzwischen in ganz Deutschland eine Rauchmelderpflicht. In den meisten Bundesländern müssen nur Schlafräume und Flure, die als Fluchtweg dienen, mit Rauchmeldern ausgestattet sein, in Berlin und Brandenburg auch das Wohnzimmer. Welche Vorschriften sonst noch im Einzelnen gelten, regeln die Landesbauordnungen der Bundesländer.

Die Verantwortung für die Erfüllung der Rauchmelderpflicht trägt generell der Eigentümer nach dem Grundbuch. Wird ein Neubau durch einen Bauträger errichtet, ist der Eigentümer zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Gebäudes für die Rauchmelderpflicht verantwortlich. Wichtig ist, dass die Rauchmelder den Vorschriften der DIN EN 14604 entsprechen. Denn dann erfüllen sie die Mindestanforderungen und sorgen für ausreichend Sicherheit in ihrem Neubau.

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