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Holztreppe im Neubau planen

Wünschen Sie sich eine schicke Holztreppe für Ihren Neubau? Dann sollten Sie sich vorher über einige Punkte Gedanken machen. Denn bei der Planung einer Holztreppe geht es nicht nur um die Holzauswahl und die Form der Konstruktion, sondern es müssen viele verschiedene Aspekte beachtet werden. Erfahren Sie hier, warum die Planung einer Holztreppe bereits zur Grundrissplanung eines Massivhauses gehört, wie die idealen Maße von Treppenstufen aussehen, welche Vorschriften beim Treppenbau zu beachten sind und welche Holzarten und Oberflächenbehandlungen sich für Ihre neue Holztreppe eignen.

Planung einer Holztreppe als Teil der Grundrissplanung

Die Planung von Holztreppen in einem Massivhaus gehört von Anfang an zur Grundrissplanung. Denn Treppen werden über viele Jahre regelmäßig genutzt, weshalb Planungsfehler den Wohnkomfort deutlich senken können, etwa wenn die Treppe zu schmal, zu steil oder mit zu kleinem Wenderadius geplant wurde. Eine Treppe im Haus nachträglich zu ändern, ist wiederum mit viel Aufwand und hohen Zusatzkosten verbunden. Deshalb gebührt der Treppenplanung genauso viel Aufmerksamkeit wie der Zimmerplanung selbst. Hier müssen die gute Begehbarkeit und der Platzbedarf gut miteinander abgewogen und die individuellen Bedürfnisse des Bauherrn mit einbezogen werden.

Tipps für die individuelle Holztreppenplanung

  • Filigrane Holztreppen mit kleinem Wenderadius sehen oft schick aus und nehmen nur wenig Platz weg. Allerdings können sie zum Problem werden, wenn größere Möbelstücke ins obere Stockwerk gelangen sollen. Deshalb sollten die Maße einer Holztreppe nicht zu klein gewählt werden.
  • Leben mehrere Menschen und vielleicht sogar Kinder im Haus, kann der Platz unter der Treppe gut als zusätzlicher Stauraum eingeplant werden. Hier lassen sich Schulranzen, Jacken und Spielsachen gut unterbringen.
  • Soll die Treppe von einem Wohnraum direkt in einen anderen Wohnraum bzw. eine Galerie führen, muss die Treppe optisch gut zu der Einrichtung passen und sich harmonisch in die Räume einfügen.
  • Oft wird vergessen, dass eine Treppe im Alter eine große Hürde darstellen kann. Soll das wertbeständige Massivhaus auch im Alter noch bewohnt werden, sollte die Treppe bereits mit Blick auf einen später einbaubaren Treppen-Lift geplant werden. Denn Maßanfertigungen für enge oder steile Treppen kosten deutlich mehr als Standard-Treppen-Lift-Modelle.
  • Um eine Treppe möglichst sicher zu machen, sollte sie helle Stufen haben, tagsüber durch Sonnenlicht erhellt sein, nachts durch Lampen und Halogenspots in den Scheuerleisten erleuchtet werden und einen bequemen Handlauf haben, der mindestens 5 cm Abstand zur Wand aufweist, damit man sich nicht die Finger klemmen kann.

Maße der Treppenstufen

Wie bequem sich eine Treppe nutzen lässt, hängt in erster Linie von ihren Maßen ab:

  • Die sogenannte Steigung der senkrechten Setzstufe die Stufenhöhe bestimmt, wie hoch Sie den Fuß heben müssen.
  • Der sogenannte Auftritt bestimmt, wie viel Platz der Fuß auf der waagerechten Trittstufe hat.

Dabei lässt sich das Steigungsverhältnis nach drei Regeln ermitteln:

Schrittmaßregel: Hier wird von einer durchschnittlichen Schrittlänge von 590–650 mm ausgegangen. Daraus wird wiederum das Verhältnis zwischen Stufenhöhe und Auftrittstiefe ermittelt: 2 Steigungen plus 1 Auftritt gleich Schrittmaß. Im Idealfall sollte das Ergebnis bei 610 mm liegen.

Bequemlichkeitsregel: Mit dieser Regel wird das Steigungsverhältnis ermittelt, das den geringsten Kraftaufwand beim Treppensteigen erfordert. Der geringste Kraftaufwand wird benötigt, wenn Auftritt minus Steigung 120 mm ergibt.

Sicherheitsregel: Durch diese Regel soll vermieden werden, dass die Auftrittsbreite zu schmal ist, vor allem beim Herabsteigen der Treppe. Hier gilt, dass Auftritt plus Steigung 460 mm betragen sollte.

Kombination aller drei Regeln: Werden alle drei Regeln kombiniert, ergibt sich ein Steigungsverhältnis von 170 mm Steigungshöhe und 290 mm Auftrittstiefe, was allgemein als besonders angenehm empfunden wird.

Vorschriften der Landesbauordnungen beachten

Die Vorschriften der Landesbauordnungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Hier werden die Breite der Treppe, die Höhe des Geländers und der Handlauf vorgeschrieben. Treppen ohne Geländer sind in keiner Landesbauordnung zulässig. Bis zu einer Gebäudehöhe von 12 m muss das Treppengeländer in der Regel 90 cm hoch sein, um einen gefahrlosen Auf- und Abstieg zu gewährleisten.

Welches Holz für eine Holztreppe?

Holztreppen sind besonders beliebt. Denn sie sehen schön aus, schaffen eine warme Wohlfühlatmosphäre, bestehen aus einem natürlichen, nachwachsenden Material und gelten als pflegeleicht. Dabei können die Stufen einer Holztreppe entweder massiv wie gewachsen oder verleimt sein oder es können furnierte Verbundplatten verwendet werden:

Massives Holz

Holztreppen aus Massivholz sind zwar etwas teurer. Allerdings können massive Holzstufen mehrmals abgeschliffen werden, wenn sie Kratzer in der Oberfläche oder Flecken aufweisen, sodass sie gut in ein langlebiges Massivhaus passen. Dabei kommen für Treppen sowohl Nadel- als auch Laubhölzer in Betracht:

  • Nadelhölzer wie Tanne oder Fichte sind sehr weich und sollten nur für weniger belastete Wohnhaustreppen genutzt werden. Lärchenholz und Douglasie-Holz sind demgegenüber deutlich widerstandsfähiger und auch hoher Beanspruchung gewachsen, sodass sie besser für den Treppenbau geeignet sind.
  • Laubhölzer sind allgemein härter und widerstandsfähiger als Nadelhölzer, allerdings auch kostspieliger. Für den Holztreppenbau eignet sich vor allem die etwas teurere, robuste Eiche, aber auch die preisgünstigere Rotbuche, die allerdings etwas feuchtigkeitsempfindlicher ist. Esche und Nussbaumholz sind ebenfalls für den Treppenbau geeignet.

Furnierte Holzwerkstoffe

Holztreppen aus furnierten Holzwerkstoffen sind in der Regel deutlich günstiger als Vollholztreppen, dafür aber auch nicht so langlebig, da sie gar nicht oder nur bedingt abgeschliffen werden können. Für den Treppenbau sollten Holzwerkstoffe ein Güteüberwachungssiegel gemäß DIN 68705 tragen, damit sie für den Treppenbau ohne zusätzliche Prüfung im Einzelfall zugelassen sind. Auch mittelharte Holzfaserplatten (HFM) und mitteldichte Holzfaserplatten (MDF) dürfen nur mit Gütesiegel oder Prüfung im Einzelfall für den Treppenbau verwendet werden. Furnierschichtholz (FSH) benötigt als tragendes Bauteil ebenso eine bauaufsichtliche Zulassung oder eine Einzelprüfung.

Oberflächenbehandlung von Holztreppen

Als Oberflächenbehandlung für Holztreppen sind sowohl transparente als auch deckende Lacke geeignet. Hier bietet sich entweder strapazierfähiger Zweikomponenten-Lack oder spezieller Wasserlack an, wobei auf eine hohe Rutschsicherheitsklasse des Lacks geachtet werden sollte.

Auch das Wachsen oder Ölen ist bei einer Holztreppe möglich. Allerdings ist es sehr aufwändig, wenn die Treppe später doch noch lackiert werden soll. Denn durch das Wachs oder das Öl finden Lacke keinen Halt mehr und die Treppe muss vorher gründlich abgebeizt werden.

Fazit: Holztreppen von Anfang an genau planen

Holztreppen unterstützen eine warme Wohlfühlatmosphäre im Haus. Allerdings sollten sie bereits zusammen mit dem Grundriss geplant werden, damit eine gute Begehbarkeit und bequeme Nutzung der Treppe bei möglichst geringem Platzbedarf gewährleistet werden kann. Dabei hängt die Treppenplanung nicht nur von den individuellen Bedürfnissen des Bauherrn ab, sondern es müssen auch die richtigen Maße der Treppenstufen und die Vorschriften der jeweiligen Landesbauordnung beachtet werden. Als Material für Holztreppen kommen Nadelhölzer und Laubhölzer, aber auch furnierten Holzwerkstoffe in Betracht, wobei Vollholz teurer, aber auch langlebiger und damit für ein Massivhaus besonders zu empfehlen ist.

Bildnachweis: © fotolismthai / AdobeStock

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